Neuigkeiten aus dem Arbeitsrecht

Zum Thema Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht und ihre Auswirkungen für den Betrieb referierte Steffen Wenz von der Handwerkskammer Karlsruhe im September bei den UnternehmerFrauen im Handwerk Bruchsal. Unterteilt in die Themenblöcke Arbeitszeugnis, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Rauchfreier Arbeitsplatz und Kündigung des Arbeitsverhältnisses war der Abend für die anwesenden Damen und einem Herrn mehr als interessant.

Manche Rechtssprechung konnte nicht unbedingt nachvollzogen werden, andere neue Urteile waren überhaupt noch nicht bekannt, so z.B. das BAG Urteil v. 18.11.2014 zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses: Gem. §109 Abs. GewO begründet keinen Anspruch auf ein "gutes" oder "sehr gutes" Zeugnis, sondern lediglich auf ein leistungsgerechtes Zeugnis. 

Der "Rauchfreie Arbeitsplatz" führte, auch  in Bezug auf die E-Zigarette, zu reger  Diskussion. Kann der Arbeitgeber ein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände aussprechen ? Wie sieht es auf den Baustellen aus ?  Dass die E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot am Arbeitsplatz fällt, war den meisten nicht bekannt. 

Im letzten Themenblock "Kündigung des Arbeitsverhältnisses, informierte Herr Wenz über Art und Durchführung, Abmahnungen usw.